FACHANWALT
Christian Berger | Rechtsanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht
Seit 2013 arbeite ich als Rechtsanwalt und habe mich auf die beiden Rechtsgebiete Erbrecht und Arbeitsrecht spezialisiert. Nach bestandenen Prüfungen und mehrjähriger Praxiserfahrung in den beiden Fachgebieten Erbrecht und Arbeitsrecht habe ich von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Berechtigung erhalten, die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ (2016) und „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ (2017) zu führen.
Seit nunmehr über zehn Jahren bin ich in den beiden Rechtsgebieten Erbrecht und Arbeitsrecht tätig und habe in dieser Zeit mehr als tausend Mandanten beraten, außergerichtlich und gerichtlich vertreten und deren Interessen durchgesetzt.
Durch meine Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein, Würzburger Anwaltverein und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe verfüge ich über Kontakte zu anerkannten Kolleginnen und Kollegen in ganz Deutschland.