Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst, sondern verteilt sich auf viele unterschiedliche Gesetze. Da der Gesetzgeber immer wieder durch Änderungen regulierend eingreift, unterliegt das Arbeitsrecht einer stetigen Wandlung, wodurch sich ein regelrechter Flickenteppich gebildet hat. Dadurch wird die Rechtsfindung dem Einzelnen erschwert.
Außerdem werden Arbeitsverhältnisse (auch ohne grenzüberschreitenden Bezug) neben umfangreichen nationalen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen zunehmend durch europarechtliche Vorgaben geprägt und bestimmt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen und Gehaltsfragen.
Wurden Sie gekündigt? Dann ist schnelles Handeln geboten. Eine Kündigungsschutzklage müssen Sie innerhalb von drei Wochen erheben. Als Fachanwalt prüfe ich die Wirksamkeit der Kündigung und ob Sie eine Kündigungsschutzklage erheben sollten. In diesem Fall setze ich Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch. Primärziel der Kündigungsschutzklage ist die Weiterbeschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber. Oftmals wird jedoch das Arbeitsverhältnis beendet und Sie erhalten eine Abfindung.
Wollen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen? Abmahnungen und Kündigungen unterliegen strengen Formvorschriften. Ich zeige Ihnen, wie Sie eine wirksame Kündigung erklären, die auch einem Kündigungsschutzklageverfahren standhält.
Ihre Fragen rund um den Abschluss, Inhalt oder Beendigung von Arbeitsverträgen beantworte ich ebenso wie Ihre Fragen bzgl. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Arbeitgeber fertige ich auch individuell auf das Arbeitsverhältnis zugeschnittene Arbeitsverträge.
Sie haben Fragen zu Teilzeit, Befristung, Kurzarbeit, Überstunden, Diskriminierung, Vergütung, Urlaub, Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot oder sonstigen arbeitsrechtlichen Themen? Ich beantworte Ihre arbeitsrechtlichen Fragen und empfehle vorzugswürdige Handlungsalternativen.
Ihr Arbeitsverhältnis soll einvernehmlich beendet werden? Sie müssen dabei unbedingt prüfen, ob alle Ihre Rechte in dem Beendigungsvertrag eindeutig geregelt und umfassend berücksichtigt sind. Als Fachanwalt prüfe und gestalte ich Ihren Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag und verhandele diesen bei Bedarf mit Ihrem Arbeitgeber.
Entspricht Ihre Arbeitsvergütung Ihrer Leistung? Insbesondere Provisionszahlungen werden oftmals nicht (vollständig) geleistet. Ich prüfe Ihre Ansprüche und setze diese bei Ihrem Arbeitgeber durch.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann müssen Sie unbedingt aktiv werden. Als Fachanwalt prüfe ich Ihre Abmahnung und setze Ihren Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte durch.
Arbeitszeugnisse hören sich meist gut an. Tatsächlich stehen jedoch zahlreiche Formulierungen für eine durchschnittliche oder gar schlechte Note. Als Fachanwalt prüfe bzw. fertige ich Ihr optimiertes Arbeitszeugnis. Bei Bedarf klage ich für Sie ein neues Arbeitszeugnis ein.
Sofern ein Betriebsrat in Ihrem Unternehmen existiert, spielen dessen Beteiligungsrechte und Betriebsvereinbarungen eine große Rolle für Ihr Arbeitsverhältnis. Als Fachanwalt unterstütze ich Sie bei der konstruktiven Kommunikation mit dem Betriebsrat.
Sind Sie in einem tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt? Dann sollten Sie sicherstellen, dass Sie auch alle Rechte und Leistungen aus dem für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag erhalten. Als Fachanwalt prüfe ich die Tarifbindung und setze Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch.
Werden Ihnen neue Arbeitsaufgaben zugewiesen, Sie einer anderen Abteilung zugeteilt oder gar einem neuen Arbeitsort zugewiesen? Dann müssen Sie unbedingt aktiv werden. Als Fachanwalt prüfe ich die Rechtmäßigkeit der Versetzung und lasse bei Bedarf bei dem Arbeitsgericht feststellen, dass die Versetzung nicht rechtens ist.
Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst, sondern verteilt sich auf viele unterschiedliche Gesetze. Da der Gesetzgeber immer wieder durch Änderungen regulierend eingreift, unterliegt das Arbeitsrecht einer stetigen Wandlung, wodurch sich ein regelrechter Flickenteppich gebildet hat. Dadurch wird die Rechtsfindung dem Einzelnen erschwert.
Außerdem werden Arbeitsverhältnisse (auch ohne grenzüberschreitenden Bezug) neben umfangreichen nationalen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen zunehmend durch europarechtliche Vorgaben geprägt und bestimmt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen und Gehaltsfragen.
Wurden Sie gekündigt? Dann ist schnelles Handeln geboten. Eine Kündigungsschutzklage müssen Sie innerhalb von drei Wochen erheben. Als Fachanwalt prüfe ich die Wirksamkeit der Kündigung und ob Sie eine Kündigungsschutzklage erheben sollten. In diesem Fall setze ich Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch. Primärziel der Kündigungsschutzklage ist die Weiterbeschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber. Oftmals wird jedoch das Arbeitsverhältnis beendet und Sie erhalten eine Abfindung.
Wollen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen? Abmahnungen und Kündigungen unterliegen strengen Formvorschriften. Ich zeige Ihnen, wie Sie eine wirksame Kündigung erklären, die auch einem Kündigungsschutzklageverfahren standhält.
Ihre Fragen rund um den Abschluss, Inhalt oder Beendigung von Arbeitsverträgen beantworte ich ebenso wie Ihre Fragen bzgl. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Arbeitgeber fertige ich auch individuell auf das Arbeitsverhältnis zugeschnittene Arbeitsverträge.
Sie haben Fragen zu Teilzeit, Befristung, Kurzarbeit, Überstunden, Diskriminierung, Vergütung, Urlaub, Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot oder sonstigen arbeitsrechtlichen Themen? Ich beantworte Ihre arbeitsrechtlichen Fragen und empfehle vorzugswürdige Handlungsalternativen.
Ihr Arbeitsverhältnis soll einvernehmlich beendet werden? Sie müssen dabei unbedingt prüfen, ob alle Ihre Rechte in dem Beendigungsvertrag eindeutig geregelt und umfassend berücksichtigt sind. Als Fachanwalt prüfe und gestalte ich Ihren Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag und verhandele diesen bei Bedarf mit Ihrem Arbeitgeber.
Entspricht Ihre Arbeitsvergütung Ihrer Leistung? Insbesondere Provisionszahlungen werden oftmals nicht (vollständig) geleistet. Ich prüfe Ihre Ansprüche und setze diese bei Ihrem Arbeitgeber durch.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann müssen Sie unbedingt aktiv werden. Als Fachanwalt prüfe ich Ihre Abmahnung und setze Ihren Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte durch.
Arbeitszeugnisse hören sich meist gut an. Tatsächlich stehen jedoch zahlreiche Formulierungen für eine durchschnittliche oder gar schlechte Note. Als Fachanwalt prüfe bzw. fertige ich Ihr optimiertes Arbeitszeugnis. Bei Bedarf klage ich für Sie ein neues Arbeitszeugnis ein.
Sofern ein Betriebsrat in Ihrem Unternehmen existiert, spielen dessen Beteiligungsrechte und Betriebsvereinbarungen eine große Rolle für Ihr Arbeitsverhältnis. Als Fachanwalt unterstütze ich Sie bei der konstruktiven Kommunikation mit dem Betriebsrat.
Sind Sie in einem tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt? Dann sollten Sie sicherstellen, dass Sie auch alle Rechte und Leistungen aus dem für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag erhalten. Als Fachanwalt prüfe ich die Tarifbindung und setze Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch.
Werden Ihnen neue Arbeitsaufgaben zugewiesen, Sie einer anderen Abteilung zugeteilt oder gar einem neuen Arbeitsort zugewiesen? Dann müssen Sie unbedingt aktiv werden. Als Fachanwalt prüfe ich die Rechtmäßigkeit der Versetzung und lasse bei Bedarf bei dem Arbeitsgericht feststellen, dass die Versetzung nicht rechtens ist.
Wurden Sie gekündigt? Dann ist schnelles Handeln geboten. Eine Kündigungsschutzklage müssen Sie innerhalb von drei Wochen erheben. Als Fachanwalt prüfe ich die Wirksamkeit der Kündigung und ob Sie eine Kündigungsschutzklage erheben sollten. In diesem Fall setze ich Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch. Primärziel der Kündigungsschutzklage ist die Weiterbeschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber. Oftmals wird jedoch das Arbeitsverhältnis beendet und Sie erhalten eine Abfindung.
Wollen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen? Abmahnungen und Kündigungen unterliegen strengen Formvorschriften. Ich zeige Ihnen, wie Sie eine wirksame Kündigung erklären, die auch einem Kündigungsschutzklageverfahren standhält.
Ihre Fragen rund um den Abschluss, Inhalt oder Beendigung von Arbeitsverträgen beantworte ich ebenso wie Ihre Fragen bzgl. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Arbeitgeber fertige ich auch individuell auf das Arbeitsverhältnis zugeschnittene Arbeitsverträge.
Sie haben Fragen zu Teilzeit, Befristung, Kurzarbeit, Überstunden, Diskriminierung, Vergütung, Urlaub, Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot oder sonstigen arbeitsrechtlichen Themen? Ich beantworte Ihre arbeitsrechtlichen Fragen und empfehle vorzugswürdige Handlungsalternativen.
Ihr Arbeitsverhältnis soll einvernehmlich beendet werden? Sie müssen dabei unbedingt prüfen, ob alle Ihre Rechte in dem Beendigungsvertrag eindeutig geregelt und umfassend berücksichtigt sind. Als Fachanwalt prüfe und gestalte ich Ihren Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag und verhandele diesen bei Bedarf mit Ihrem Arbeitgeber.
Entspricht Ihre Arbeitsvergütung Ihrer Leistung? Insbesondere Provisionszahlungen werden oftmals nicht (vollständig) geleistet. Ich prüfe Ihre Ansprüche und setze diese bei Ihrem Arbeitgeber durch.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann müssen Sie unbedingt aktiv werden. Als Fachanwalt prüfe ich Ihre Abmahnung und setze Ihren Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte durch.
Arbeitszeugnisse hören sich meist gut an. Tatsächlich stehen jedoch zahlreiche Formulierungen für eine durchschnittliche oder gar schlechte Note. Als Fachanwalt prüfe bzw. fertige ich Ihr optimiertes Arbeitszeugnis. Bei Bedarf klage ich für Sie ein neues Arbeitszeugnis ein.
Sofern ein Betriebsrat in Ihrem Unternehmen existiert, spielen dessen Beteiligungsrechte und Betriebsvereinbarungen eine große Rolle für Ihr Arbeitsverhältnis. Als Fachanwalt unterstütze ich Sie bei der konstruktiven Kommunikation mit dem Betriebsrat.
Sind Sie in einem tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt? Dann sollten Sie sicherstellen, dass Sie auch alle Rechte und Leistungen aus dem für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag erhalten. Als Fachanwalt prüfe ich die Tarifbindung und setze Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch.
Werden Ihnen neue Arbeitsaufgaben zugewiesen, Sie einer anderen Abteilung zugeteilt oder gar einem neuen Arbeitsort zugewiesen? Dann müssen Sie unbedingt aktiv werden. Als Fachanwalt prüfe ich die Rechtmäßigkeit der Versetzung und lasse bei Bedarf bei dem Arbeitsgericht feststellen, dass die Versetzung nicht rechtens ist.
Rechtsanwalt Christian Berger
Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht
0931 / 45467929
info@fachanwalt-berger.de
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