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ERBRECHT

empathisch | spezialisiert | lösungsorientiert

 

Das Erbrecht ist mit seinen mehr als 400 Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bereits umfangreich kodifiziert. Dazu kommt eine umfassende Sammlung an Gerichtsentscheidungen, die täglich weiterwächst. Als Fachanwalt für Erbrecht zeichnen mich meine über zehnjährige Erfahrung in der Anwendung und Auslegung dieser Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen aus. Darüber hinaus verfüge ich über umfangreiches Wissen in zahlreichen Schnittstellen zu weiteren Rechtsgebieten, insbesondere Steuerrecht, Familienrecht und Sozialrecht.

  • Erbschaft, Vermächtnis

    Sind Sie Erbe geworden oder wurden mit einem Vermächtnis bedacht und wissen nicht, ob Sie die Erbschaft bzw. das Vermächtnis annehmen sollen? Ist der Nachlass überschuldet, ist eine Ausschlagung regelmäßig angezeigt. Aber auch bei nicht überschuldeten aber unwirtschaftlichen Erbschaften bzw. Vermächtnissen kann eine Ausschlagung vorteilhaft sein. Als Fachanwalt prüfe ich den Nachlass und empfehle bei Bedarf die taktische Ausschlagung der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses. Bei Annahme der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber (Mit-)Erben.

  • Erbengemeinschaften

    Häufig erben mehr als eine Person. Zusammen bilden diese Miterben eine Erbengemeinschaft. Jeder einzelne Miterbe hat jedoch seine eigene Historie mit dem Erblasser und Vorstellung, wie die Vermögenswerte des Verstorbenen zu verteilen sind. Neben den komplexen rechtlichen Fragestellungen, welche Ansprüche die einzelnen Miterben haben, führen oftmals Emotionen zu einem Verteilungskampf. Als erfahrener Experte ist es mein Anliegen, Emotionen rauszunehmen und die Angelegenheit zu versachlichen, um dadurch eine rechtssichere und idealerweise für alle Miterben gesichtswahrende Lösung zu finden. Falls eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung jedoch nicht gelingt, setze ich Ihre Rechte auch im Wege der Teilungsversteigerung und Erbteilungsklage durch.

  • Erbscheinsverfahren

    In vielen Erbfällen ist es erforderlich, einen Erbschein zu erwirken, damit sich der Erbe damit gegenüber Dritten (z.B. Banken, Grundbuchämtern etc.) legitimieren kann. Als Fachanwalt berate ich Sie, ob Sie einen Erbschein benötigen. Sofern ein Erbschein erforderlich ist, unterstütze ich Sie bei der Beibringung der notwendigen Dokumente sowie der Beantragung des Erbscheins bei dem Nachlassgericht.

  • Pflichtteilsansprüche

    Wurden Sie von dem Erblasser in seinem Testament nicht bedacht? Ggf. steht Ihnen dann ein Pflichtteilsanspruch zu. Neben der Prüfung, ob Sie zu dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören, stelle ich Ihre Pflichtteilsquote fest. Durch die Ermittlung des Nachlasswertes beziffere ich Ihren Pflichtteilsanspruch, um diesen sodann für Sie gegenüber dem Erben durchzusetzen. Oftmals versucht der Erblasser durch verdeckte Schenkungen an Dritte den Nachlass zu verringern. Im Rahmen Ihres Pflichtteilsergänzungsanspruches kann ich jedoch auch in der Vergangenheit getätigte, intransparente Schenkungen aufdecken, damit Sie an dem wahren Nachlasswert partizipieren.   

  • Erbrechtliche Beratung vor und nach dem Erbfall

    Haben Sie Fragen zu Bankkonten, Vollmachten, Lebensversicherungen, rund um die Beerdigung oder anderen Anliegen vor oder nach dem Todesfall? Ich beantworte Ihre Fragen und empfehle vorzugswürdige Handlungsalternativen.

  • Testamentsgestaltung

    Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie müssen unbedingt prüfen, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen einer vernünftigen Vermögensnachfolge entspricht. Dies ist oftmals nicht der Fall (u.a. bei Patchwork-Konstellationen), weshalb ich Sie bei der individuellen Gestaltung eines auf Ihre Wünsche und Vorstellungen zugeschnittenen Testamentes berate. Dabei ist mir immer auch die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Optimierung ein großes Anliegen.  

  • Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen

    Zu einer vollständigen Vermögensnachfolgeplanung gehört neben dem Testament auch die Beantwortung der Frage, wie Ihr Wille im Bedarfsfall (z.B. bei schwerer Krankheit) umgesetzt werden soll. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sollten Ihren individuellen Wünschen entsprechen, weshalb ich von Mustern und Vordrucken abrate. Als Fachanwalt unterstütze ich Sie kostengünstig bei der formwirksamen Erstellung Ihrer persönlichen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

  • Testamentsvollstreckung

    Um eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses samt rechtssicherer Ausführung der testamentarischen Anordnungen und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sicherzustellen, empfiehlt es sich in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Als objektiver, außerhalb der Familie stehender, rechtskundiger Experte nehme ich auch für Sie das Amt des Testamentsvollstreckers wahr. Dadurch werden innerfamiliäre Streitigkeiten bzgl. der Verteilung des Nachlasses vermieden.

  • Schenkungen zu Lebzeiten

    Zur Vermeidung von Erbschaftsteuern und zwecks wirtschaftlicher Absicherung von Familienangehörigen empfiehlt es sich häufig bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte an seine Liebsten zu übertragen (vorweggenommene Erbfolge). Dabei zeige ich Ihnen nicht nur Strategien zur Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (z.B. Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge, Erwachsenenadoption) auf, sondern berücksichtige immer auch die rechtlichen Auswirkungen für Sie und Ihre Liebsten.

  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht

    Erbschaften und Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen der Steuer. Zu einer vollständigen Erbrechtsberatung gehört aus meiner Sicht immer auch eine steuerliche Prüfung. Ich berate Sie deshalb in allen Erbrechtsmandaten nicht nur zum Erbrecht, sondern immer auch zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht und zeige Implikationen und Lösungswege für eine Optimierung der Steuerlast auf.

    Außerdem fertige ich Ihre Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung und führe die Kommunikation mit dem Finanzamt, um die Festsetzung einer (zu hohen) Steuer zu vermeiden.

  • Internationales Erbrecht

    Insbesondere Immobilien und Bankguthaben, die im Ausland belegen sind, spielen sowohl bei der Testamentsgestaltung als auch der Abwicklung der Erbschaft eine bedeutende Rolle. Neben der Klärung, welche Rechtsordnung für Sie bzw. Ihren Erbfall gilt, unterstütze ich Sie bei der Kommunikation mit ausländischen Behörden sowie dem Erwirken von Erbscheinen, Europäischen Nachlasszeugnissen, Apostillen, Legalisationen etc.

A IMG 3409 Erbrecht

ERBRECHT

empathisch | spezialisiert | lösungsorientiert

 

Das Erbrecht ist mit seinen mehr als 400 Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bereits umfangreich kodifiziert. Dazu kommt eine umfassende Sammlung an Gerichtsentscheidungen, die täglich weiterwächst. Als Fachanwalt für Erbrecht zeichnen mich meine über zehnjährige Erfahrung in der Anwendung und Auslegung dieser Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen aus. Darüber hinaus verfüge ich über umfangreiches Wissen in zahlreichen Schnittstellen zu weiteren Rechtsgebieten, insbesondere Steuerrecht, Familienrecht und Sozialrecht.

  • Erbschaft, Vermächtnis

    Sind Sie Erbe geworden oder wurden mit einem Vermächtnis bedacht und wissen nicht, ob Sie die Erbschaft bzw. das Vermächtnis annehmen sollen? Ist der Nachlass überschuldet, ist eine Ausschlagung regelmäßig angezeigt. Aber auch bei nicht überschuldeten aber unwirtschaftlichen Erbschaften bzw. Vermächtnissen kann eine Ausschlagung vorteilhaft sein. Als Fachanwalt prüfe ich den Nachlass und empfehle bei Bedarf die taktische Ausschlagung der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses. Bei Annahme der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber (Mit-)Erben.

  • Erbengemeinschaften

    Häufig erben mehr als eine Person. Zusammen bilden diese Miterben eine Erbengemeinschaft. Jeder einzelne Miterbe hat jedoch seine eigene Historie mit dem Erblasser und Vorstellung, wie die Vermögenswerte des Verstorbenen zu verteilen sind. Neben den komplexen rechtlichen Fragestellungen, welche Ansprüche die einzelnen Miterben haben, führen oftmals Emotionen zu einem Verteilungskampf. Als erfahrener Experte ist es mein Anliegen, Emotionen rauszunehmen und die Angelegenheit zu versachlichen, um dadurch eine rechtssichere und idealerweise für alle Miterben gesichtswahrende Lösung zu finden. Falls eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung jedoch nicht gelingt, setze ich Ihre Rechte auch im Wege der Teilungsversteigerung und Erbteilungsklage durch.

  • Erbscheinsverfahren

    In vielen Erbfällen ist es erforderlich, einen Erbschein zu erwirken, damit sich der Erbe damit gegenüber Dritten (z.B. Banken, Grundbuchämtern etc.) legitimieren kann. Als Fachanwalt berate ich Sie, ob Sie einen Erbschein benötigen. Sofern ein Erbschein erforderlich ist, unterstütze ich Sie bei der Beibringung der notwendigen Dokumente sowie der Beantragung des Erbscheins bei dem Nachlassgericht.

  • Pflichtteilsansprüche

    Wurden Sie von dem Erblasser in seinem Testament nicht bedacht? Ggf. steht Ihnen dann ein Pflichtteilsanspruch zu. Neben der Prüfung, ob Sie zu dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören, stelle ich Ihre Pflichtteilsquote fest. Durch die Ermittlung des Nachlasswertes beziffere ich Ihren Pflichtteilsanspruch, um diesen sodann für Sie gegenüber dem Erben durchzusetzen. Oftmals versucht der Erblasser durch verdeckte Schenkungen an Dritte den Nachlass zu verringern. Im Rahmen Ihres Pflichtteilsergänzungsanspruches kann ich jedoch auch in der Vergangenheit getätigte, intransparente Schenkungen aufdecken, damit Sie an dem wahren Nachlasswert partizipieren.   

  • Erbrechtliche Beratung vor und nach dem Erbfall

    Haben Sie Fragen zu Bankkonten, Vollmachten, Lebensversicherungen, rund um die Beerdigung oder anderen Anliegen vor oder nach dem Todesfall? Ich beantworte Ihre Fragen und empfehle vorzugswürdige Handlungsalternativen.

  • Testamentsgestaltung

    Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie müssen unbedingt prüfen, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen einer vernünftigen Vermögensnachfolge entspricht. Dies ist oftmals nicht der Fall (u.a. bei Patchwork-Konstellationen), weshalb ich Sie bei der individuellen Gestaltung eines auf Ihre Wünsche und Vorstellungen zugeschnittenen Testamentes berate. Dabei ist mir immer auch die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Optimierung ein großes Anliegen.  

  • Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen

    Zu einer vollständigen Vermögensnachfolgeplanung gehört neben dem Testament auch die Beantwortung der Frage, wie Ihr Wille im Bedarfsfall (z.B. bei schwerer Krankheit) umgesetzt werden soll. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sollten Ihren individuellen Wünschen entsprechen, weshalb ich von Mustern und Vordrucken abrate. Als Fachanwalt unterstütze ich Sie kostengünstig bei der formwirksamen Erstellung Ihrer persönlichen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

  • Testamentsvollstreckung

    Um eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses samt rechtssicherer Ausführung der testamentarischen Anordnungen und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sicherzustellen, empfiehlt es sich in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Als objektiver, außerhalb der Familie stehender, rechtskundiger Experte nehme ich auch für Sie das Amt des Testamentsvollstreckers wahr. Dadurch werden innerfamiliäre Streitigkeiten bzgl. der Verteilung des Nachlasses vermieden.

  • Schenkungen zu Lebzeiten

    Zur Vermeidung von Erbschaftsteuern und zwecks wirtschaftlicher Absicherung von Familienangehörigen empfiehlt es sich häufig bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte an seine Liebsten zu übertragen (vorweggenommene Erbfolge). Dabei zeige ich Ihnen nicht nur Strategien zur Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (z.B. Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge, Erwachsenenadoption) auf, sondern berücksichtige immer auch die rechtlichen Auswirkungen für Sie und Ihre Liebsten.

  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht

    Erbschaften und Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen der Steuer. Zu einer vollständigen Erbrechtsberatung gehört aus meiner Sicht immer auch eine steuerliche Prüfung. Ich berate Sie deshalb in allen Erbrechtsmandaten nicht nur zum Erbrecht, sondern immer auch zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht und zeige Implikationen und Lösungswege für eine Optimierung der Steuerlast auf.

    Außerdem fertige ich Ihre Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung und führe die Kommunikation mit dem Finanzamt, um die Festsetzung einer (zu hohen) Steuer zu vermeiden.

  • Internationales Erbrecht

    Insbesondere Immobilien und Bankguthaben, die im Ausland belegen sind, spielen sowohl bei der Testamentsgestaltung als auch der Abwicklung der Erbschaft eine bedeutende Rolle. Neben der Klärung, welche Rechtsordnung für Sie bzw. Ihren Erbfall gilt, unterstütze ich Sie bei der Kommunikation mit ausländischen Behörden sowie dem Erwirken von Erbscheinen, Europäischen Nachlasszeugnissen, Apostillen, Legalisationen etc.

  • Erbschaft, Vermächtnis

    Sind Sie Erbe geworden oder wurden mit einem Vermächtnis bedacht und wissen nicht, ob Sie die Erbschaft bzw. das Vermächtnis annehmen sollen? Ist der Nachlass überschuldet, ist eine Ausschlagung regelmäßig angezeigt. Aber auch bei nicht überschuldeten aber unwirtschaftlichen Erbschaften bzw. Vermächtnissen kann eine Ausschlagung vorteilhaft sein. Als Fachanwalt prüfe ich den Nachlass und empfehle bei Bedarf die taktische Ausschlagung der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses. Bei Annahme der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber (Mit-)Erben.

  • Erbengemeinschaften

    Häufig erben mehr als eine Person. Zusammen bilden diese Miterben eine Erbengemeinschaft. Jeder einzelne Miterbe hat jedoch seine eigene Historie mit dem Erblasser und Vorstellung, wie die Vermögenswerte des Verstorbenen zu verteilen sind. Neben den komplexen rechtlichen Fragestellungen, welche Ansprüche die einzelnen Miterben haben, führen oftmals Emotionen zu einem Verteilungskampf. Als erfahrener Experte ist es mein Anliegen, Emotionen rauszunehmen und die Angelegenheit zu versachlichen, um dadurch eine rechtssichere und idealerweise für alle Miterben gesichtswahrende Lösung zu finden. Falls eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung jedoch nicht gelingt, setze ich Ihre Rechte auch im Wege der Teilungsversteigerung und Erbteilungsklage durch.

  • Erbscheinsverfahren

    In vielen Erbfällen ist es erforderlich, einen Erbschein zu erwirken, damit sich der Erbe damit gegenüber Dritten (z.B. Banken, Grundbuchämtern etc.) legitimieren kann. Als Fachanwalt berate ich Sie, ob Sie einen Erbschein benötigen. Sofern ein Erbschein erforderlich ist, unterstütze ich Sie bei der Beibringung der notwendigen Dokumente sowie der Beantragung des Erbscheins bei dem Nachlassgericht.

  • Pflichtteilsansprüche

    Wurden Sie von dem Erblasser in seinem Testament nicht bedacht? Ggf. steht Ihnen dann ein Pflichtteilsanspruch zu. Neben der Prüfung, ob Sie zu dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören, stelle ich Ihre Pflichtteilsquote fest. Durch die Ermittlung des Nachlasswertes beziffere ich Ihren Pflichtteilsanspruch, um diesen sodann für Sie gegenüber dem Erben durchzusetzen. Oftmals versucht der Erblasser durch verdeckte Schenkungen an Dritte den Nachlass zu verringern. Im Rahmen Ihres Pflichtteilsergänzungsanspruches kann ich jedoch auch in der Vergangenheit getätigte, intransparente Schenkungen aufdecken, damit Sie an dem wahren Nachlasswert partizipieren.   

  • Erbrechtliche Beratung vor und nach dem Erbfall

    Haben Sie Fragen zu Bankkonten, Vollmachten, Lebensversicherungen, rund um die Beerdigung oder anderen Anliegen vor oder nach dem Todesfall? Ich beantworte Ihre Fragen und empfehle vorzugswürdige Handlungsalternativen.

  • Testamentsgestaltung

    Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie müssen unbedingt prüfen, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen einer vernünftigen Vermögensnachfolge entspricht. Dies ist oftmals nicht der Fall (u.a. bei Patchwork-Konstellationen), weshalb ich Sie bei der individuellen Gestaltung eines auf Ihre Wünsche und Vorstellungen zugeschnittenen Testamentes berate. Dabei ist mir immer auch die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Optimierung ein großes Anliegen.  

  • Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen

    Zu einer vollständigen Vermögensnachfolgeplanung gehört neben dem Testament auch die Beantwortung der Frage, wie Ihr Wille im Bedarfsfall (z.B. bei schwerer Krankheit) umgesetzt werden soll. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sollten Ihren individuellen Wünschen entsprechen, weshalb ich von Mustern und Vordrucken abrate. Als Fachanwalt unterstütze ich Sie kostengünstig bei der formwirksamen Erstellung Ihrer persönlichen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

  • Testamentsvollstreckung

    Um eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses samt rechtssicherer Ausführung der testamentarischen Anordnungen und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sicherzustellen, empfiehlt es sich in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Als objektiver, außerhalb der Familie stehender, rechtskundiger Experte nehme ich auch für Sie das Amt des Testamentsvollstreckers wahr. Dadurch werden innerfamiliäre Streitigkeiten bzgl. der Verteilung des Nachlasses vermieden.

  • Schenkungen zu Lebzeiten

    Zur Vermeidung von Erbschaftsteuern und zwecks wirtschaftlicher Absicherung von Familienangehörigen empfiehlt es sich häufig bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte an seine Liebsten zu übertragen (vorweggenommene Erbfolge). Dabei zeige ich Ihnen nicht nur Strategien zur Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (z.B. Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge, Erwachsenenadoption) auf, sondern berücksichtige immer auch die rechtlichen Auswirkungen für Sie und Ihre Liebsten.

  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht

    Erbschaften und Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen der Steuer. Zu einer vollständigen Erbrechtsberatung gehört aus meiner Sicht immer auch eine steuerliche Prüfung. Ich berate Sie deshalb in allen Erbrechtsmandaten nicht nur zum Erbrecht, sondern immer auch zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht und zeige Implikationen und Lösungswege für eine Optimierung der Steuerlast auf.

    Außerdem fertige ich Ihre Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung und führe die Kommunikation mit dem Finanzamt, um die Festsetzung einer (zu hohen) Steuer zu vermeiden.

  • Internationales Erbrecht

    Insbesondere Immobilien und Bankguthaben, die im Ausland belegen sind, spielen sowohl bei der Testamentsgestaltung als auch der Abwicklung der Erbschaft eine bedeutende Rolle. Neben der Klärung, welche Rechtsordnung für Sie bzw. Ihren Erbfall gilt, unterstütze ich Sie bei der Kommunikation mit ausländischen Behörden sowie dem Erwirken von Erbscheinen, Europäischen Nachlasszeugnissen, Apostillen, Legalisationen etc.

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